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1517 will Martin Luther die katholische Kirche wegen vieler Missstände, die eingerissen sind (u. a. Ablasshandel, Geld, Zölibat), erneuern (reformieren). Er wird daraufhin aus der katholischen Kirche ausgeschlossen. Es entstehen ungewollt (weil sie eigentlich die kirchliche Einheit bewahren wollen) die evangelisch-lutherische (durch Martin Luther) und die evangelisch-reformierte Kirche (durch die Schweizer Reformatoren Huldrych Zwingli und Johannes Calvin).
1526 Auf der Synode in Homberg/Efze sprechen sich die geistlichen und weltlichen Stände der Landgrafschaft Hessen für die Einführung der Reformation und das evangelisch-lutherische Bekenntnis aus.
1530 unterzeichnet Landgraf Philipp I. von Hessen, genannt der Großmütige, neben anderen Fürsten und Städten das Augsburgische Bekenntnis der Lutheraner, das Kaiser Karl V. auf dem Reichstag in Augsburg vorgelesen wird.
1555 Der Augsburgische Religionsfriede bestimmt, dass das Oberhaupt der jeweiligen evangelischen Kirche in seinem Land (daher der Ausdruck „Landeskirche“) der Landesfürst ist, egal ob er selbst katholisch oder evangelisch ist. Die Kirche in seinem Land ist entweder katholisch oder lutherisch reformiert.
1629 Mit einem Edikt (Erlass) zur Wiederherstellung der alten Ordnung will der katholische Kaiser im dreißigjährigen Krieg (1618-48) die beiden evangelischen Bekenntnisse zugunsten eines einheitlichen katholischen Glaubens endgültig niederringen. Um dieses Vorhaben zu unterbinden, tritt Schweden in den Krieg ein.
1648 Der Westfälische Friede, der den dreißigjährigen Krieg beendet, erkennt alle drei Konfessionen (katholisch, lutherisch und reformiert) als gleichberechtigt an. Entweder ist ein Land in Deutschland katholisch oder hat einen bzw. beide evangelischen Zweige. Oberhaupt der Kirche bleibt der politische Landesherr.
1817 Zum dreihundertjährigen Reformationsjubiläum vereinigt der reformierte König von Preußen, Friedrich Wilhelm III., zwangsweise und teilweise mit Gewalt die beiden evangelischen Zweige in seinem Land zu einer Union. Viele Lutheraner widersetzen sich, werden verfolgt und aus ihren Kirchen ausgesperrt. Ihre Pfarrer werden abgesetzt oder verhaftet. Um ihren lutherischen Glauben weiter auszuüben, treffen sich die Gemeindeglieder heimlich. Ein Teil der verfolgten Lutheraner wandert in die USA und nach Australien aus. Hessen war zur Zeit davon noch nicht berührt und gehörte dem deutschen freien Bund an.
1840 Erst nach dem Tod des Königs toleriert sein Nachfolger, Friedrich Wilhelm IV., die „sich von der evangelischen Landeskirche getrennt haltenden Lutheraner“, wie der preußische Staat sie nennt. Ihre Kirchen dürfen aber weder Glocken noch Türme haben.
1866 annektiert Preußen das Kurfürstentum Hessen(-Kassel) und der preußische König wird Oberhaupt der kurhessischen Kirche. Zunächst lässt er die evangelischen Zweige der Kirche gewähren.
1873/1874 vereinigt er die evangelischen Konfessionen zwangsweise zu einer unierten Kirche. 43 niederhessische Pfarrer widersetzen sich, weil sie für die Religionsfreiheit, das lutherische Bekenntnis und die Trennung von Kirche und Staat eintreten. Dafür werden sie von der Staatskirche als „Renitente“ (= Widerspenstige) abgesetzt und aus ihren Kirchengemeinden vertrieben. Zu ihnen gehört auch Pfarrer Gottlieb Heinrich Wolfram vom damaligen landeskirchlichen lutherischen Kirchspiel Berge-Unshausen mit Sitz in Berge. Der überwiegende Teil seiner Gemeindeglieder folgt ihm in die Renitenz. Unter großem Einsatz errichten die renitenten Gemeinden eigene neue Kirchengebäude und Pfarrhäuser (so auch 1879 in Berge und 1880 in Unshausen). Der Nachfolger von Pfarrer Wolfram, Pfarrer Wilhelm Hartwig, geht mit einem Teil der renitenten Gemeindeglieder wieder in die Landeskirche zurück, weil die Grundversorgung der renitenten Pfarrer verglichen mit heutigen Verhältnissen noch nicht gesichert ist. Erst einige Jahre später normalisiert sich auch die Versorgung der renitenten Pfarrer und der politische Druck auf die renitenten Versammlungen (Gemeinden) entspannt sich langsam. Die Renitenten wurden aber weiterhin genötigt Kirchensteuer und Grundsteuer abzugeben. Gerichtsprozesse und Androhung von Pfändungen dazu begleiteten als hartnäckige Belastung aber weiter die Standhaftigkeit und das Durchhaltevermögen der Gemeindeglieder bis in 1930er Jahre.
1903 In Unshausen wurde das Fachwerkhaus mit einem erweiterten Anbau, einen Kirchraum mit Altarraum und erweiterter Wohnfläche fertiggestellt und eingeweiht.
1909 wurde der Verein Immanuel e.V. mit Sitz in Unshausen gegründet. Dieser sicherte die Rechtsfähigkeit ins Amtsregister mit Grundstücken und Kirchengebäuden, diese zu besitzen und zu betreiben. Des Weiteren sorgte man außerdem für die finanzielle Absicherung der Renintenten Versammlung (Gemeinde) Berge-Unshausen. (der Verein Immanuel löste sich daher erst nach der offiziellen Anerkennung der Gemeinde Berge-Unshausen als Kirche des öffentlichen Rechts in 1955 in diese vollständig auf, mit Übertragung aller Rechten und Pflichten). 1934 löst sich der Posaunenchor der renitenten Kirchengemeinde Berge-Unshausen, der seit 1912 besteht, auf, weil er nicht der „Reichsmusikkammer“ der Nationalsozialisten beitreten will. Die Renitenten waren gegen die Nazis. Der Posaunenchor gründet sich 1948 neu.
1950 vereinigt sich die „renitente Kirche ungeänderter Augsburgischer Konfession“, wie sie offiziell heißt, in der „Vereinbarung von Unshausen“ mit der alten Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche und wird deren niederhessische Diözese.
1955 erkennt der Staat die renitenten Gemeinden mit allen Rechten und Pflichten als Körperschaften des öffentlichen Rechts an.
1972 schließen sich die lutherischen Freikirchen aller Länder der Bundesrepublik Deutschland zur jetzigen Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche zusammen.
1991 tritt auch die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche in den neuen Bundesländern der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche bei.
2005 ist die Gemeinde Berge-Unshausen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche Gründungsmitglied der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Fritzlar und Umgebung“.
2014 feiert die Gemeinde Berge-Unshausen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ihr 135jähriges Kirchweihjubiläum in Berge sowie ihr 140jähriges Bestehen.
2018 tritt die Gemeinde einem neuen 4er-Pfarrbezirk bei (bestehend aus den Gemeinden Berge-Unshausen, Homberg (Efze), Melsungen und Schlierbach). Dieser wird von zwei Pfarrern betreut. Dennoch behalten die vier Gemeinden ihre Eigenständigkeit.
2020 kann die Gemeinde zwei Jubiläen feiern. Vor 140 Jahren wurde das Gemeindehaus in Unshausen eingeweiht und vor 70 Jahren trat die damalige "renitente Kirche ungeänderter Augsburgischer Konfession" in der Vereinbarung von Unshausen der alten Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche bei.
2023 die SELK Hessen Nord, der Kirchenbezirk zu der auch die Gemeinde Berge-Unshausen gehört, feiert am 09. Juli 2023 in der Stadtkirche zu Melsungen das 150-jährige Renitenz & SELK-Nachfolge- Jubiläum.
2024 am 24. Januar 1874 musste Pfarrer Wolfram als letzter der 43 widerständischen Geistlichen sein landeskirchliches Pfarramt in Berge verlassen und das war gleichzeitig die Geburtsstunde der Renitenten Kirchengemeinde Berge-Unshausen. Am Sonntag, den 28. Januar 2024 feierte die Gemeinde in einer feierlichen Andacht Ihr 150-jähriges Bestehen. Am 07. Und 08. September 2024 wurde mit vielen Gästen und dem 4-er Pfarrbezirk (bestehend aus den Gemeinden Berge-Unshausen, Homberg/Efze, Melsungen und Schlierbach) in Berge bzw. in Unshausen mit besonderen Gottesdiensten und gemütlichem Beisammensein das Jubiläum gefeiert.
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